Prüfungen zum Erwerb der Mittleren Reife 2024

Prüfungen zur Mittleren Reife an der Regionalen Schule und am Gymnasium

Seit dem Schuljahr 2013/2014 werden an der Regionalen Schule und am Gymnasium (auf Antrag) identische Prüfungen zur Mittleren Reife zeitgleich und zentral in den schriftlichen Prüfungsfächern Deutsch, Englisch und Mathematik  durchgeführt.

Zeitlicher und organisatorischer Ablauf der Prüfungen zum Erwerb der Mittleren Reife 2024

Zentrale Prüfungstermine 2024

Vorabhinweise

Schriftliche Prüfungen 2024:

12.06.2024 Deutsch
14.06.2024 Englisch
17.06.2024 Mathematik

HINWEIS: Im § 19 (4) Schulgesetz M-V heißt es:

Mit der Versetzung in die Jahrgangsstufe 10 des Gymnasiums erreichen die Schülerinnen und Schüler einen Abschluss, der der Berufsreife gleichwertig ist. Mit der Versetzung in die Jahrgangsstufe 11 des Gymnasiums erreichen die Schülerinnen und Schüler, deren Zeugnis der Jahrgangsstufe 10 einen Notendurchschnitt über alle Fächer von bis zu 3,9 oder besser ausweist, einen Abschluss, der der Mittleren Reife gleichwertig ist. Schülerinnen und Schüler, die das Gymnasium vor dem Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife verlassen und die Mittlere Reife anstreben, können sich an der bisher besuchten Schule einer entsprechenden zentralen Prüfung unterziehen. Diese orientiert sich an den Prüfungen zur Mittleren Reife.

Die Anmeldung zu dieser Prüfung am Gymnasium muss spätestens bis zum 16.04.2024 erfolgt sein.

Übersichten zu den einzelnen Prüfungstagen und den Prüfungszeiten sind hier auf der Homepage rechtzeitig im geschützten Bereich unter “Vertretungsplan” nachlesbar.

Übersichten aus 2023:

Anmeldung zu den freiwilligen mündlichen Prüfungen 2023

Belehrung vor den mündlichen Prüfungen am 13. Juni 2023

Belehrung vor der schriftlichen Prüfung am 31. Mai 2023

Verordnung über den Erwerb von Schulabschlüssen im Sekundarbereich I (Schulabschlussverordnung – AVO Sek I M-V) gültig ab 23. Januar 2023

Informationen und Belehrung SuS Klasse 10 – Elterninformationsveranstaltung am 13. März 2023

“Legosteine” zur Berechnung des Prädikats nach erfolgreicher Prüfung zur Mittleren Reife